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Risikoversicherung

weil auch der "worst case" passieren kann

Wenn jemand in der Familie stirbt, ist das immer der „worst case“ und eine menschliche Tragödie, die leider niemand lindern kann.

Oftmals ist es aber so, dass zur menschlichen Tragödie auch noch ein finanzielles Drama hinzukommt. Wenn bei einem gemeinsamen Leben ein Einkommen wegfällt ist die Frage, ob die notwendigen Fixkosten und allfällige Zahlungen an weitere Erbberechtigte noch finanziert werden können. Die Witwe ( r) Pension beträgt, je nach Einkommen des Hinterbliebenen zwischen 0% und 60% des fiktiven Pensionsanspruches.  Die Wartezeit, bzw. (Mindestversicherungszeit) muss dabei  jedenfalls erfüllt sein. Weiters sind die gesetzlichen Erbansprüche allfälliger Erbberechtigter zu berücksichtigen. Selbst wenn es ein Testament zugunsten der Hinterbliebenen Person gibt, können gesetzliche Pflichtanteile fällig werden, die auszubezahlen sind.

Risikoversicherungen sind durchaus sehr günstig zu haben und können wenigstens das finanzielle Drama entweder lösen oder zumindest erleichtern. Außerdem ist das Kapital normalerweise rasch verfügbar, da der Lebensversicherungsvertrag, wenn es namentliche Bezugsberechtigte gibt, ausbezahlt wird und nicht das oft monatelang dauernde Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden muss. Gerne berechnen wir Ihnen ein passendes Offert.

Kerze Trauer

Überlegen Sie sich einmal Ihre eigene Lebenssituation und spielen Sie gedanklich den – wenn auch wenig erbaulichen - Gedankengang des Ablebens eines Familienmitgliedes durch. Welche Einkommen fallen weg, welche Fixkosten sind laufend zu begleichen und welche Erbansprüche könnten gestellt werden?

Anhand dieser Erkenntnisse ist zu überlegen, welche Versicherungssumme und welche Laufzeit eine sinnvolle Absicherung ermöglicht.

Brauche ich eine Risikoversicherung bei einem Kredit?
Eine Risikoversicherung ist in jeder Lebenslage zur Absicherung der Hinterbliebenen empfehlenswert.
Kann ich zwei Personen in einer Polizze versichern?
Ja, man kann Risikoversicherungen auf "verbundene Leben" abschließen.
Bekomme ich das Geld erst nach Abhandlung der Verlassenschaft?
Nein, bei namentlich genannten Bezugsberechtigten fällt dieser Wert nicht in die Verlassenschaft, sondern wird gleich direkt ausbezahlt.

In 3 Schritten zu Ihrer Risikoabsicherung

Wir unterstützen Sie bei der Erhebung Ihres Versicherungsbedarfs. Dieser orientiert sich an Ihrer aktuellen Wohn- und Familiensituation.

Wir entwickeln für Sie das optimale Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis auf Basis Ihrer Daten.

Sie bleiben über die gesamte Laufzeit betreut, falls es zu Änderungen Ihrer Familien- und/oder Wohnsituation kommt.


Portrait Christian Hassler

Christian Hassler

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Kundenstimmen

  • "Ich möchte Herrn Hassler für die rasche und kompetente Bearbeitung schon über viele Jahre sehr herzlich danken. Sekuranza kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."

    Dipl.Ing. Alfred Rath
  • "Ich bin seit ca. 20 Jahren zufriedener Kunde von Herrn Hassler. Vor allem bei Haus- und Rechtsschutzversicherung sowie bei Kapitalanlage. "

    Brunold Loidl
  • "Hervorragende Betreuung - ich bin seit viele Jahren zufriedener Kunde des Hauses und empfehle Herrn Hassler und das Sekuranza Team auch gerne weiter, hier ist man gut aufgehoben - sowohl fachlich kompetent als auch auf persönlicher Ebene."

    Christof Kier
  • "Das gesamte Team ist immer für mich da, es gibt kein Problem, das sie nicht lösen können. Egal mit welchem Anliegen ich komme, es wird alles sofort und verlässlich erledigt. Super freundlich und hilfsbereit und nur zu empfehlen" :)"

    Angela Lindtner
  • "Fühle mich bei Ihnen gut beraten und vor allem gut aufgehoben! Ich werde sie in jedem Fall weiterempfehlen und vermutlich auch noch mit weiteren Anliegen meinerseits aufsuchen."

    Lukas Bauer
  • "Das Team von Herrn Lenz beratet mich schon die Hälfte meines Lebens und dies großartig. Sie beraten mich in allen Lebenslagen, kümmern sich um jede Kleinigkeit und lösen jegliche Probleme in Schadensfällen. Genau das erwarte ich mir von einem Versicherungspartner. Herzlichen Dank!"

    Markus Bacher
  • "Bin sehr zufrieden mit der sehr schnellen und professionellen Abwicklung meiner Belange. Ich kann das Sekuranza Team nur weiter empfehlen."

    Dagmar Körmer

    Wir beantworten Ihre Fragen

    • Brauche ich für den Vertragsabschluss ein ärztliches Attest?

      Bis zu einer gewissen Versicherungssumme (bei etlichen Versicherungen bis € 400.000,-) sind die Gesundheitsfragen ausreichend. Darüber hinaus sind dann ärztliche Atteste notwendig.

    • Kann ich während der Laufzeit die Versicherungssumme erhöhen, wenn ich diese benötige?

      Es gibt bei manchen Versicherern die Möglichkeit die Versicherungssumme bei gewissen Ereignissen (z.b. Hochzeit, Familienzuwachs,..) ohne einer neuerlichen Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Aber sonst ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig und wird in der Regel ein Ergänzungsvertrag abgeschlossen.