Bei einem Leitungswasserschaden, kommt die Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Schaden auf. Keine Leistung wird erbracht, wenn bei längerer Abwesenheit der Versicherten der Hauptwasserhahn nicht abgesperrt oder eine wasserführende Heizungsanlage während einer Heizperiode nicht durchgehend betrieben wird. Achten Sie unbedingt darauf, damit Sie die Kosten eines möglichen Schadens nicht selbst tragen müssen!