Sustainable Finance – Umsetzung der Verpflichtungen für Versicherungsmakler nach Art. 3 bis 5 der Verordnung (EU) 2019/2088
KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN AUF DIE NACHHALTIGKEIT
Zurzeit verfügen wir nicht über ausreichend transparente Informationen zu den Produkten der Produktgeber, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen abschätzen zu können. Wir beobachten die weitere Rechtsentwicklung laufend und werden voraussichtlich ab dem verbindlichen In-Kraft-Treten ausreichend bestimmter technischer Regulierungsstandards mögliche negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Klosterneuburg im März 2021