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Oldtimer

Eine Oldtimerversicherung sollte man aus dem Grund der Werterhaltung und dem Schutz des Oldtimers abschließen. Diese kann nämlich den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens vor enormen Kosten und Wertverlusten schützen. Dies gilt aber nicht nur für Schäden, die im Zuge eines Unfalls entstehen, sondern auch bei mutwilliger Beschädigungen durch andere Personen.

Bäume, bewölkter Himmel und ein roter klassischer Oldtimer auf  nicht asphaltierter Straße

Zunächst muss geklärt werden, wie Oldtimer – diese werden auch historische Fahrzeuge genannt – zu definieren sind. Darunter versteht man grundsätzlich ein historisches Fahrzeug, welches würdig ist, es zu erhalten und welches nicht zur ständigen Benutzung bestimmt ist. Außerdem muss das Fahrzeug im Jahre 1995 oder früher gebaut worden sein. Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind und in der Liste der historischen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, eingetragen sind, vom Gesetz auch als Oldtimer angesehen werden. 

Vorschriften für Oldtimer

Es ist einerseits sinnvoll, ein Fahrzeug als Oldtimer zu klassifizieren, weil die Vorschriften für Abgasregelungen immer strenger werden. In vielen Städten gibt es Fahrverbote, wenn man mit einem nicht abgasarmen Fahrzeug unterwegs ist. Man kann aber in diesen Städten fahren, wenn man sein Fahrzeug als „Historisches Fahrzeug“ klassifizieren lassen hat. Auch bei der §57a-Überprüfung – vielen auch als „Pickerl-Überprüfung“ bekannt – gibt es Ausnahmeregelungen für Oldtimer. Außerdem gibt es für solche Autos auch spezielle Tarife und Angebote in Bezug auf die Versicherung.

In 3 Schritten zur Versicherung für Ihren Oldtimer!

Wir unterstützen Sie bei der Erhebung Ihres Versicherungsbedarfs und klären Sie über die erforderlichen Schritte auf. 

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Sie bleiben über die gesamte Laufzeit betreut, im Schadensfall stehen wir Ihnen zur Seite!


Portrait Jasmin Peyer

Jasmin Peyer

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Kundenstimmen

  • "Das Team von Herrn Lenz beratet mich schon die Hälfte meines Lebens und dies großartig. Sie beraten mich in allen Lebenslagen, kümmern sich um jede Kleinigkeit und lösen jegliche Probleme in Schadensfällen. Genau das erwarte ich mir von einem Versicherungspartner. Herzlichen Dank!"

    Markus Bacher
  • "Fühle mich bei Ihnen gut beraten und vor allem gut aufgehoben! Ich werde sie in jedem Fall weiterempfehlen und vermutlich auch noch mit weiteren Anliegen meinerseits aufsuchen."

    Lukas Bauer
  • "Das gesamte Team ist immer für mich da, es gibt kein Problem, das sie nicht lösen können. Egal mit welchem Anliegen ich komme, es wird alles sofort und verlässlich erledigt. Super freundlich und hilfsbereit und nur zu empfehlen" :)"

    Angela Lindtner
  • "Ich bin seit ca. 20 Jahren zufriedener Kunde von Herrn Hassler. Vor allem bei Haus- und Rechtsschutzversicherung sowie bei Kapitalanlage. "

    Brunold Loidl
  • "Hervorragende Betreuung - ich bin seit viele Jahren zufriedener Kunde des Hauses und empfehle Herrn Hassler und das Sekuranza Team auch gerne weiter, hier ist man gut aufgehoben - sowohl fachlich kompetent als auch auf persönlicher Ebene."

    Christof Kier
  • "Bin sehr zufrieden mit der sehr schnellen und professionellen Abwicklung meiner Belange. Ich kann das Sekuranza Team nur weiter empfehlen."

    Dagmar Körmer
  • "Ich möchte Herrn Hassler für die rasche und kompetente Bearbeitung schon über viele Jahre sehr herzlich danken. Sekuranza kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."

    Dipl.Ing. Alfred Rath

    Wir beantworten Ihre Fragen

    • Welche Schäden sind bei einer Oldtimer Haftpflichtversicherung gedeckt?

      Fahrzeuge, die für alltägliche Fahrten verwendet werden, müssen vom Gesetz aus haftpflichtversichert werden. Ob man als Versicherungsnehmer obendrein auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen möchte, obliegt diesem. Wenn das Fahrzeug einen großen Wert hat, ist es zu empfehlen, über den zusätzlichen Abschluss einer Kaskoversicherung nachzudenken. Bei der Haftpflichtversicherung sind nur Schäden, die bei einem Dritten entstehen – seien es Personen- oder Sachschäden – versichert und werden von der Versicherung gedeckt. Entstehen aber an der eigenen Person oder der eigenen Sache Schäden, so werden diese Kosten bei einer Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

    • Welche Schäden sind bei einer Oldtimer Teilkaskoversicherung gedeckt?

       Diese kommt für Schäden, die durch Sturm, Brand, Diebstahl oder anderen ähnlichen Vorkommnissen entstehen, auf. Versicherungsunternehmen bieten ferner oftmals Zusatzpakete für Oldtimer an, die auch Schäden durch Vandalismus und Transport abdecken.

    • Welche Schäden sind bei einer Oldtimer Vollkaskoversicherung gedeckt?

      Die Vollkasko kommt für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, auf. Diese Art der Versicherung eignet sich vor allem dann, wenn man seinen Oldtimer für den regelmäßigen Gebrauch benutzt. Hier ist ein umfassender Schutz notwendig, sodass man im Falle eines Schadens nicht eine mitunter große Summe für Reparaturen und dergleichen aus eigener Tasche bezahlen muss.

    • Warum ist eine Oldtimer-Zulassung sinnvoll?

      Historische Fahrzeuge müssen aufgrund Ihrer Nutzungseinschränkung nur alle 2 Jahre zur §57a KFG Überprüfung (Pickerl).