Mit der Finanzamtsbestätigung Geld zurückholen
Schon einmal darüber gewundert,...
dass Sie Anfang des Jahres von Ihrer Versicherung eine „Finanzamtsbestätigung“ zugeschickt bekommen? Die bringt Ihnen bares Geld! Die Ausgaben für Ihre Versicherung können Sie nämlich von der Steuer absetzen. Einfach bei der Arbeitnehmerveranlagung unter dem Punkt „Sonderausgaben“ eintragen.
Die Kosten folgender Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen:
- Rentenversicherung (mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente)
- Unfallversicherung (auch Insassenunfallversicherungen)
- Freiwillige Krankenversicherung
- Ablebensversicherung
- freiwillige Beiträge zur Pensionsversicherung
- ArbeitnehmerInnen-Beiträge zu Pensionskassen (wenn dafür keine staatliche Prämie in Anspruch genommen wird)
Diese Versicherungen müssen übrigens freiwillig abgeschlossen worden sein (keine Pflichtversicherungen) und im Jahr mindestens 240 Euro ausmachen, damit sie steuersenkend wirken, maximal aber 2.920 Euro. Diese Sonderausgaben wirken sich dann zu einem Viertel steuermindernd aus.
Sonderfall Lebensversicherungen
Lebensversicherungen, bei denen Ihnen nach einer bestimmten Zeit einmalig Geld ausbezahlt wird, sind im Normalfall nicht absetzbar – außer der Versicherungsvertrag wurde vor dem 1.6.1996 abgeschlossen.
Details zur Absetzbarkeit von Versicherungen finden Sie im Leitfaden der Arbeiterkammer „Steuer sparen 2014“ ab Seite 22.