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KFZ-Eigenimport

| Sekuranza

Ein seltenes Modell aus den USA zu importieren kann reizvoll sein, das Gleiche gilt für Autos, die im benachbarten Ausland womöglich weniger kosten als in Österreich. Zum Kaufpreis kommen jedoch zahlreiche weitere Kosten hinzu, über die wir Ihnen hier Auskunft geben

  • NoVA (Normverbrauchsabgabe): Die NoVA wird bei der erstmaligen Zulassung in Österreich für Neu- und Gebrauchtwagen fällig. Die NoVA fällt, je nach Alter und Modell, unterschiedlich aus. NoVA-Berechnungen können Sie beim ÖAMTC vornehmen lassen.
  • Mehrwertsteuer: Wenn Sie einen Neuwagen in der EU kaufen, zahlen Sie dem Händler im Ausland keine Mehrwertsteuer, dafür entrichten Sie in Österreich die Erwerbssteuer, in Höhe von 20 Prozent. Bei Gebrauchtwagen zahlen Sie die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Wenn Sie das Auto aus einem Drittland (Land, das nicht Teil der EU ist) importieren, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Diese beträgt 20 Prozent. 
  • Zoll: Wird beim Import aus einem Drittland an der EU-Außengrenze fällig. Die Höhe des Zolls beträgt 10 Prozent.
  • Kosten für Überstellungskennzeichen: Um das Auto nach Österreich zu überstellen, benötigen Sie ein Kennzeichen. Die Kosten dafür sind, je nach Land und Kennzeichentyp, unterschiedlich hoch.
  • Eintragung in die Genehmigungsdatenbank: Erfolgt in Österreich und kostet maximal 180 Euro.
  • §57a-Gutachten: Wenn für das Fahrzeug bereits ein "Pickerl" fällig wäre, müssen Sie vor der Zulassung ein §57a-Gutachten bzw. im Ausland das Äquivalent, samt Übersetzung, durchführen lassen.

mehr dazu unter: https://www.oeamtc.at/thema/eigenimport/