Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Die angekündigte Erhöhung der Kfz-Steuer mit 1. März 2014 betrifft alle FahrzeugbesitzerInnen,
ungeachtet dessen, ob man ein neues Auto oder Motorrad kaufen möchte oder weiterhin mit dem derzeitigen Untersatz unterwegs ist.
Kurz erklärt: Die motorbezogene Versicherungssteuer
Für nahezu alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht muss neben der allgemeinen Versicherungssteuer (11%) auch die motorbezogene Versicherungssteuer (Kfz-Steuer) abgeführt werden.
Der zutreffende Steuersatz hängt dabei von der Art des Kfz sowie dem Intervall der Zahlung der Versicherungsprämie ab (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich).
Grundsätzlich galt bisher für Autos folgende Regel: [(Leistung in KW) – 24] * 0,55 EUR monatlich bei jährlicher Zahlungsweise. Bei Motorrädern schlugen 0,022 EUR pro Kubikzentimeter (ccm) Hubraum zu Buche.
Sowohl die Versicherungssteuer als auch die motorbezogene Versicherungssteuer werden vom jeweiligen Versicherungsunternehmen im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und automatisch an das Finanzamt übermittelt. Dementsprechend ist die Zahlung dieser Steuern unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges.
Körperlich behinderte Personen könnenn von der Kfz-Steuer befreit sein.
Mehrkosten für Fahrzeughalter durch die neue Kfz-Steuer
Im Vergleich zur bisherigen Berechnung der Kfz-Steuer (siehe oben) wird der EUR-Satz angehoben und gleichzeitig eine Staffelung nach Leistung eingeführt.
Hier eine Auflistung zum angehobenen EUR-Satz für Autos pro KW & Monat bei jährlicher Zahlweise, wobei die ersten 24 KW/33 PS immer steuerfrei sind:
- Bis 90 KW/122 PS: 0,62 EUR (+13,7%)
- Von 91 bis 110 KW/150 PS: 0,66 EUR (+20,0%)
- Pro zusätzlichem KW über 110 KW: 0,75 EUR
Für Motorräder wird der Steuersatz von 0,022 EUR auf 0,025 EUR (+13,64%) pro ccm angehoben.
Beispiele zur erhöhten Kfz-Steuer bei jährlicher Zahlweise
Motorstärke | Steuer bisher | Steuer neu | Unterschied |
37 KW / 50 PS | 85,80 Euro | 96,72 Euro | 10,92 Euro
(+12,73%)
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51 KW / 70 PS | 178,20 Euro | 200,88 Euro | 22,68 Euro
(+12,73%)
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66 KW / 90 PS | 277,20 Euro | 312,48 Euro | 35,28 Euro
(+12,73%)
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81 KW / 110 PS | 376,20 Euro | 424,08 Euro | 47,88 Euro
(+12,73%)
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96 KW / 130 PS | 475,20 Euro | 538,56 Euro | 63,36 Euro
(+13,33%)
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110 KW / 150 PS | 567,60 Euro | 649,44 Euro | 81,84 Euro
(+14,42%)
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