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Hauseigentümer haften für diverse Schäden
„Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Grundstück und Eigenheim ab, die unter anderem durch Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen hervorgerufen wurden. Dieser Schutz setzt aber trotzdem auch eine Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers voraus“, sagt Christoph Zauner, Leiter Kundensegment Retail und Corporate der Generali.
Der Versicherungsnehmer einer Eigenheimversicherung ist verpflichtet, die versicherten Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Werden etwa Gebäude während der Frostperiode durchgehend länger als 72 Stunden verlassen, sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege entlang des Grundstücks von Verunreinigungen wie Laub zu säubern, die Fußgänger gefährden könnten. Ansonsten muss der Eigentümer im Fall des Falles Schadenersatz leisten.
Gleiches gilt auch bei Eis und Schnee: Grundstücksbesitzer und Hauswarte haben zwischen 6 und 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Ist über Nacht Glatteis zu erwarten, muss vorbeugend gestreut werden
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Telefon 022 43/280 76
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