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Die private Krankenversicherung EXKLUSIV für WKO-Mitglieder der Sparte Information & Consulting!
Genießen Sie als Privatpatient*in die beste medizinische Betreuung
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Schon einmal darüber gewundert,...
dass Sie Anfang des Jahres von Ihrer Versicherung eine „Finanzamtsbestätigung“ zugeschickt bekommen? Die bringt Ihnen bares Geld! Die Ausgaben für Ihre Versicherung können Sie nämlich von der Steuer absetzen. Einfach bei der Arbeitnehmerveranlagung unter dem Punkt „Sonderausgaben“ eintragen.
Diese Versicherungen müssen übrigens freiwillig abgeschlossen worden sein (keine Pflichtversicherungen) und im Jahr mindestens 240 Euro ausmachen, damit sie steuersenkend wirken, maximal aber 2.920 Euro. Diese Sonderausgaben wirken sich dann zu einem Viertel steuermindernd aus.
Lebensversicherungen, bei denen Ihnen nach einer bestimmten Zeit einmalig Geld ausbezahlt wird, sind im Normalfall nicht absetzbar – außer der Versicherungsvertrag wurde vor dem 1.6.1996 abgeschlossen.
Details zur Absetzbarkeit von Versicherungen finden Sie im Leitfaden der Arbeiterkammer „Steuer sparen 2014“ ab Seite 22.
Ihr Versicherungspartner
Weidlinger Straße 15/2
3400 Klosterneuburg
Telefon 022 43/280 76
Fax 022 43/280 76-4
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