! Befristete Aktion !
Die private Krankenversicherung EXKLUSIV für WKO-Mitglieder der Sparte Information & Consulting!
Genießen Sie als Privatpatient*in die beste medizinische Betreuung
zu unschlagbar günstigen Preisen.
Genießen Sie als Privatpatient*in die beste medizinische Betreuung
zu unschlagbar günstigen Preisen.
Die angekündigte Erhöhung der Kfz-Steuer mit 1. März 2014 betrifft alle FahrzeugbesitzerInnen,
ungeachtet dessen, ob man ein neues Auto oder Motorrad kaufen möchte oder weiterhin mit dem derzeitigen Untersatz unterwegs ist.
Für nahezu alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht muss neben der allgemeinen Versicherungssteuer (11%) auch die motorbezogene Versicherungssteuer (Kfz-Steuer) abgeführt werden.
Der zutreffende Steuersatz hängt dabei von der Art des Kfz sowie dem Intervall der Zahlung der Versicherungsprämie ab (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich).
Grundsätzlich galt bisher für Autos folgende Regel: [(Leistung in KW) – 24] * 0,55 EUR monatlich bei jährlicher Zahlungsweise. Bei Motorrädern schlugen 0,022 EUR pro Kubikzentimeter (ccm) Hubraum zu Buche.
Sowohl die Versicherungssteuer als auch die motorbezogene Versicherungssteuer werden vom jeweiligen Versicherungsunternehmen im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und automatisch an das Finanzamt übermittelt. Dementsprechend ist die Zahlung dieser Steuern unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges.
Körperlich behinderte Personen könnenn von der Kfz-Steuer befreit sein.
Im Vergleich zur bisherigen Berechnung der Kfz-Steuer (siehe oben) wird der EUR-Satz angehoben und gleichzeitig eine Staffelung nach Leistung eingeführt.
Hier eine Auflistung zum angehobenen EUR-Satz für Autos pro KW & Monat bei jährlicher Zahlweise, wobei die ersten 24 KW/33 PS immer steuerfrei sind:
Für Motorräder wird der Steuersatz von 0,022 EUR auf 0,025 EUR (+13,64%) pro ccm angehoben.
Motorstärke | Steuer bisher | Steuer neu | Unterschied |
37 KW / 50 PS | 85,80 Euro | 96,72 Euro | 10,92 Euro
(+12,73%)
|
51 KW / 70 PS | 178,20 Euro | 200,88 Euro | 22,68 Euro
(+12,73%)
|
66 KW / 90 PS | 277,20 Euro | 312,48 Euro | 35,28 Euro
(+12,73%)
|
81 KW / 110 PS | 376,20 Euro | 424,08 Euro | 47,88 Euro
(+12,73%)
|
96 KW / 130 PS | 475,20 Euro | 538,56 Euro | 63,36 Euro
(+13,33%)
|
110 KW / 150 PS | 567,60 Euro | 649,44 Euro | 81,84 Euro
(+14,42%)
|
Ihr Versicherungspartner
Weidlinger Straße 15/2
3400 Klosterneuburg
Telefon 022 43/280 76
Fax 022 43/280 76-4
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Auch bei Fahrrad-Dieben beliebt: das E-Bike!
Weiterlesen ...Was tun im Schadensfall?
Informationen zur Soforthilfe
Vergleichsrechner
und vieles mehr