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Die extreme Kälte diesen Winter sorgt für zahlreiche Frostschäden auf Österreichs Straßen.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist mit einem enormen Schadenanstieg zu rechnen.
Haftet jedoch der Straßenerhalter für dadurch eingetretene Schäden am KfZ?
Lenker sind dazu angehalten, ihre Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen. Somit haftet grundsätzlich der Lenker selbst für Schäden die am Kfz entstehen. Straßenerhalter haften nämlich nur bei grob fahrlässigem Verhalten - was wiederum vom Lenker zu beweisen ist.
Auf mautpflichtigen Straßen ist die Rechtslage dagegen günstiger:
In diesem Fall muss der Straßenerhalter den Beweis führen, alles unternommen zu haben, um die Gefahr zu verhindern oder schnellstmöglich zu beseitigen. Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Straßenerhalter, ist es jedenfalls erforderlich an Ort und Stelle Beweise zu sichern (Fotos, polizeiliche Meldung, Zeugen).
Ihr Versicherungspartner
Weidlinger Straße 15/2
3400 Klosterneuburg
Telefon 022 43/280 76
Fax 022 43/280 76-4
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